Fall Doris J. Heinze – Update

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die vom NDR fristlos entlassene Fernsehspielchefin Doris J. Heinze gegen ihre Entlassung geklagt hat. Sie hatte sich bereichnert, indem sie sich und ihrem Mann Drehbuchaufträge zugeschanzt hatte und den Sender (also ihren Chef) nicht darüber informiert hat. Für die Drehbücher verwendeten sie und ihr Mann verschiedene Pseudonyme, die der Öffentlichkeit (kommt vor) und dem NDR nicht bekannt waren.

Gestern war vor Gericht der Gütetermin und die Welt schreibt darüber:

Auch wenn beide Parteien sich gestern nicht einigen konnten, so zeigten sich aber beide Parteien „gesprächsbereit“ und bekundeten Interesse an einer Lösung im Vergleich.

Eine Einigung im stillen Kämmerlein also dürfte beiden Seiten gelegen kommen – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: Dem NDR, weil so umgangen werden könnte, dass – wie es gestern der Anwalt, der den Sender vertritt, vorsichtig formulierte – „unvorteilhafte Details“ zur Sprache kommen könnten. Dem Heinze-Lager wäre daran gelegen, da es wohl angesichts der Schwere der Vorwürfe gegen die Fernsehfilmchefin nicht mehr um die Wiederherstellung von Ehre oder eine Wiedereinstellung geht, sondern ums Geld. (…)

Gestern aber gestern drehte es sich lediglich um die Frage, ob die insgesamt drei fristlosen Kündigungen, die der NDR gegen die langjährige Angestellte ausgesprochen hatte, überhaupt wirksam seien

Obwohl Heinzes Anwalt sogar einen gesetzliche korrekten Kündigungsgrund bestreitet (naja, dafür wird er ja bezahlt), kann es angesichts der zuletzt gegen Beschäftigte ausgesprochenen Urteile (ich sage nur Kassenbon und Maultasche) auch gegen Frau Heinze nur einen Richterspruch geben.

 

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