TV-Tipp für den 3. September: Zeugin der Anklage

September 3, 2010

WDR, 23.15

Zeugin der Anklage (USA 1957, R.: Billy Wilder)

Drehbuch: Larry Marcus, Billy Wilder, Harry Kurnitz

LV: Agatha Christie: The Witness for the Prosecution, 1933 (Kurzgeschichte, ursprünglich erschienen in „The Hound Of Death And Other Stories”, Zeugin der Anklage)

Hat Leonard Vole eine reiche Witwe erschlagen? Für Staranwalt Sir Wilfried hängt alles von der Aussage von Voles Frau Christine ab.

Prototyp aller Gerichtsfilme und immer noch weitaus spannender als die jüngeren Gerichtsthriller (obwohl die Pointe bekannt sein dürfte), mit – in glänzender Spiellaune – Marlene Dietrich, Charles Laughton, Tyrone Power

Das Drehbuch war für einen Edgar nominiert. „Die zwölf Geschworenen“ gewann ihn.

Hinweise

Offizielle Agatha Christie-Homepage

Wikipedia über „Zeugin der Anklage“ (deutsch, englisch)


DVD-Kritik: The Texas Chainsaw Massacre – 35th Anniversary Edition

September 2, 2010

The Texas Chainsaw Massacre“ ist ein Low-Budget-Horror aus den Siebzigern, der den Machern den Weg nach Hollywood ebnen sollte. Da bot sich ein Genrefilm, bevorzugt Horror oder Krimi, an, weil sie billig zu drehen sind und es immer ein Publikum für sie gibt. Dass er dann so erfolgreich wurde, überraschte alle Beteiligten. Dass er Eingang in die Popkultur finden würde, dass es ein ausgewachsenes Fantum geben würde und dass er stilbildend für viele weitere Horrorfilme werden würde, hätten die Macher sich in ihren kühnsten Träumen nicht vorgestellt.

Auch nicht, dass „The Texas Chainsaw Massacre“, im Gegensatz zu anderen Horrorfilm-Blockbustern, wie „Der Exorzist“ und „Das Omen“, die damals ebenfalls für Kontroversen sorgten, auch über 35 Jahre nach der Premiere nichts von seiner schockierenden Wirkung verloren hat.

Denn, wie George A. Romero in dem ebenfalls systemkritischen „Die Nacht der lebenden Toten“, inszenierte Tobe Hooper einen Alptraum, in den die jungen Protagonisten hineingeworfen werden und aus dem es kein Entkommen gibt. Sie sind plötzlich fremden Mächten ausgeliefert, die nicht mit ihnen reden wollen, sondern mit nackter Brutalität agieren. Damals war das auch ein sehr deutlicher Kommentar zum Vietnamkrieg, Watergate und dem brutalen Agieren des Staates gegen die Hippie-Bewegung und deren friedliche Antikriegsproteste.

In Tobe Hoopers „The Texas Chainsaw Massacre“ fahren fünf Jugendlichen, zwei Pärchen und der im Rollstuhl sitzenden Franklin, nach Texas um das Grab des Großvaters zu besuchen. Sie nehmen einen verrückten Anhalter mit, fahren an einem Schlachthof vorbei (was Franklin die Gelegenheit gibt, zu erzählen wie früher und heute Rinder getötet werden) und verirren sich in der texanischen Einöde. Sie erkunden ein leerstehendes Haus und entdecken ein weiteres Haus, in dem der geistig zurückgebliebene „Leatherface“ und seine Familie leben. Sie sind Kannibalen und das Haus ist ein bizarrer Schlachthof. „Leatherface“, der von dem plötzlichen Auftauchen der vielen Besucher überfordert ist, behandelt sie wie Schlachtvieh. Denn Tiere töten kann er. Am liebsten tötet er seine Opfer mit einem gezielten Hammerschlag auf den Kopf, aber auch die titelgebende Kettensäge erweist ihm gute Dienste. Pam hängt er an einem Fleischerhaken auf.

Der Höhepunkt des Schreckens ist für Sally, die einzige Überlebende der fünf Freunde, ein Abendessen mit der Kannibalenfamilie.

Diese Geschichte folgt den heute sehr ausgetretenen und oft auf Schocks reduzierten Pfaden der Urbanoia-Geschichten, in denen nette, harmlose, weiße Anfang Zwanzigjährige bei einem Ausflug ins platte Land auf eine Sippe degenerierter, gewaltlüsterner Hinterwäldler stoßen. Außerdem ließen die Drehbuchautor Kim Henkel und Tobe Hooper sich etwas von dem wahren Serienmörder Ed Gein inspirieren, der in den Fünfzigern in Wisconsin lebte. Aber im Gegensatz zu neueren Filmen, in denen die Leinwand in Blut getaucht wird und man alles sehen kann, werden in „The Texas Chainsaw Massacre“ die Morde nur angedeutet. So geschieht Leatherfaces erster Mord fast nebenbei, indem er Kirk mit einem gezielten Schlag auf den Kopf wie ein Tier tötet. Auch die anderen Morde spielen sich vor allem im Kopf des Zuschauers ab – und sind so viel wirkungsvoller.

Dafür nimmt Hooper sich viel Zeit, eine beängstigende Atmosphäre zu schaffen. Das beginnt schon in den ersten Minuten mit der Einleitung, in der betont wird, dass es sich um ein wahres Ereignis handelt (was natürlich Quatsch ist, denn die Ereignisse in dem Film finden nach dem Ende der Dreharbeiten statt) und den folgenden Schnappschüssen von teilweise mumifizierten und verwesten Menschenteilen, den Bildern von den beiden verwesten Leichen, die auf einem texanischen Friedhof in der Gluthitze zur Schau gestellt wurden, und den Sonneneruption. Ein Radiosprecher berichtet von unerklärlichen Gewalttaten. Die unüblichen Aufnahmewinkel, meistens aus der Untersicht, und die minimalistische Musik, die eher eine experimentelle Klangcollage ist, verstärken die bedrohliche Atmosphäre.

Es ist klar, dass im Staate Texas etwas nicht stimmt.

Der verrückte Anhalter, der sich in die Hand schneidet, und eine zurückgebliebene Putzkraft an einer Tankstelle, die kein Benzin mehr hat, verstärken dieses Gefühl einer diffusen Bedrohung, das erst im Haus der Familie greifbar wird. Da lebt „Leatherface“, der immer mit einer Ledermaske herumläuft und nur unartikulierte Töne ausstößt. Die Möbel sind aus Knochen gefertigt, auf dem Boden liegen Hühnerfedern und Knochen, an den Fenstern und den Decken baumeln Mobiles aus Knochen und ein Huhn ist in einen viel zu kleinem Vogelkäfig eingesperrt.

Und bis dahin haben wir den Rest der Familie und Großvater noch nicht kennen gelernt.

Aus dem kurzen Ausflug an einem sonnigen Sommertag wird ein von Tobe Hooper beeindruckend konsequent inszenierter Alptraum, aus dem es für die Jugendlichen kein entkommen gibt.

Und weil Hooper nicht die Schocks, sondern Suspense, gepaart mit einer ordentlichen Portion Paranoia, ins Zentrum stellte, ist „The Texas Chainsaw Massacre“ ein auch heute noch zutiefst beunruhigender Film, der einerseits als Fabel auf die damalige Zeit, aber auch sehr einfach auf die Gegenwart bezogen werden kann.

Außerdem, das wird heute, nach dem Genuss der abertausend Epigonen gern vergessen, begründete „The Texas Chainsaw Massacre“ ein Subgenre.

The Texas Chainsaw Massacre“ als Lehrstunde des deutschen Rechts

Fast überall hatte „The Texas Chainsaw Massacre“ Probleme mit der Zensur. Teilweise war er sogar verboten. Aber in den vergangenen Jahren erfuhr Hoopers Film fast überall eine Neubewertung und Erwachsene, oft auch Jugendliche, dürfen sich den Horrorfilm-Klassiker ansehen.

In Deutschland hatte der Film wegen dem Titel und der Handlung bereits vor der Kinoauswertung 1978 einige Probleme mit der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK). Am 25. August 1978 startete „Blutgericht in Texas“, erleichtert um einige Handlungsszenen, in den deutschen Kinos und war auch hier ein Hit.

In den Achtzigern eroberten Videorekorder die heimischen Wohnzimmer und zu den beliebtesten Filmen gehörten Myriaden billiger Sex-, Gewalt- und Horrorfilme. Gleichzeitig gab es zum Schutz der gefährdeten Jugendlichen eine Welle von Beschlagnahmungen und Indizierungen. Genrefans erinnern sich vor allem an den seit 1983 mehrfach beschlagnahmten „Tanz der Teufel“ (von „Spider-Man“-Regisseur Sam Raimi) oder an Lucio Fulcis „Ein Zombie hing am Glockenseil“ (allein der Titel versetzte die Sittenwächter in höchste Erregung).

Auch „The Texas Chainsaw Massacre“ wurde damals zuerst indiziert (also: nur noch unter der Ladentheke erhältlich) und dann verboten (also: gar nicht mehr erhältlich). Der Beschlagnahmebeschluss vom 23. Dezember 1985 vom Münchner Landgericht 1 wegen Gewaltverherrlichung ist wegen seiner Argumentation („keine Kunst“) und Beobachtungsgabe (es wird der Film beschrieben, der sich im Kopf des Zuschauers abspielt, aber nicht die zu sehenden Bilder) legendär:

Der Film ‚Ketten-Sägen-Massaker‘ ist sicher kein Werk der Kunst, so dass bereits aus diesem Grunde auf die Bedeutung des Kunstvorbehalts des Art. 5 Abs. 3 GG nicht eingegangen zu werden braucht. Nach alledem stellt der Film weder eine Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dar (§ 131 Abs. 2 StGB) noch zielt er auf das kritische Bewusstsein des Betrachters ab. Er liefert auch keinen Denkanstoß hinsichtlich der Problematik der Ursachen von grausamer Gewalt, sondern er versteht sich als Horrorfilm, der von brutalen und geschmacklosen Szenenfolgen lebt.“

Seitdem gab es den Film in Deutschland nicht mehr. Jedenfalls nicht mehr ungekürzt. Einige Bootlegs (die dann auch verboten wurden) und eine höchstens für Sammler von Absurditäten interessante Ab-16-Version, in der wirklich jede bekannte Szene aus dem Film gekürzt wurde, gab es zu kaufen.

Weil der Film inzwischen allgemein als Horrofilmklassiker und auch als Filmklassiker anerkannt ist und ein runder Geburtstag eine gute Gelegenheit ist, eine umfassende Geburtstagsedition auf den Markt zu werfen, erwarb Turbine Medien 2008 die Heimvideorechte. Sie ließen einige Gutachten erstellen, die dem Film die strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigten und als sie der Bundesprüfstelle den Film zeigten, wurde ihr Anliegen wohlwollend aufgenommen. Turbine Medien befürchtete sogar eine Freigabe ab 16 Jahren.

Aber dann sagte ihnen der Vorsitzende der Bundesprüfstelle, dass sie den Film nicht prüfen könnten, weil er verboten sei. Eine Neuprüfung und damit eine mögliche Listenstreichung sei nur möglich, wenn eine Gesetzesänderung stattfände, eine nachfolgende rechtskräftige Gerichtsentscheidung die strafrechtliche Relevanz verneine, die Auslegung des Straftatbestandes sich zwischenzeitlich durch bundesgerichtliche oder obergerichtliche Rechtssprechung ändere oder die ursprüngliche gerichtliche Entscheidung aufgehoben werde.

In der Kurzfassung heißt das: Wenn in Deutschland ein Kunstwerk einmal verboten ist, ist es für immer verboten.

Denn es wird sich nur selten ein Filmanbieter finden, der ein teures Gerichtsverfahren mit einem sehr ungewissen Ausgang riskiert. Wobei es natürlich zuerst einen Staatsanwalt geben muss, der ein entsprechendes Verfahren initiiert.

Auch Turbine Medien vertreibt die „The Texas Chainsaw Massacre“-Geburtstags-Edition derzeit nur in Österreich. In Deutschland versuchen Turbine Medien und ihre Anwälte immer noch eine Freigabe des Films zu erreichen, damit wenigstens Erwachsene den Film in Deutschland kaufen dürfen. Denn derzeit ist „The Texas Chainsaw Massacre“ zu gefährlich für Erwachsene.

The Texas Chainsaw Massacre“ – die „35th Anniversary Edition“

Die von Turbine Medien erstellte Geburtstagsedition ist das Rundum-glücklich-Paket für den Fan. Es gibt den Film, digital remastered, mit einer vollständigen deutschen Synchronisation und der alten deutschen Synchronisation, auf Blu-Ray und DVD. Das Bild ist atemberaubend gut. Die beiden Audiokommentare sind informativ, aber wer vorher die Dokumentationen auf der Bonus-DVD gesehen hat, erfährt wenig neues.

Auf der dritten DVD gibt es gut drei Stunden sehr informatives Bonusmaterial. Besonders die siebzigminütige Dokumentation „The Shocking Truth“ ist sehr gelungen. Die ebenfalls siebzigminütige Doku „Flesh Wounds“ wirkt dagegen etwas wie eine Zusammenstellung von aus „The Shocking Truth“ geschnittenen Szenen. Denn in „Flesh Wounds“ kommen, neben einigen am Film „The Texas Chainsaw Massacre“ beteiligte Personen, mehrere Fans und Organisatoren von Horrorfilm-Veranstaltungen zu Wort. In dem achtminütigem „Das TCM-Haus“ führt „Leatherface“ Gunnar Hansen (dessen Darstellung von Leatherface gar nicht genug gelobt werden kann) durch das Haus, in dem sie 1973 den Film drehten und das heute ein Familienrestaurant ist.

Weil in dem gesamten Bonusmaterial durchgängig die Fan-Perspektive eingenommen wird, wären für eine zweite Auflage ein dritter Audiokommentar von einem Filmwissenschaftler und eine Dokumentation über die Zensurgeschichte von „The Texas Chainsaw Massacre“ (besonders natürlich der deutschen Zensurgeschichte) wünschenswert.

Bis dahin ist die „35th Anniversary Edition“ von Turbine Medien die definitive Veröffentlichung des Films.

The Texas Chainsaw Massacre (The Texas Chainsaw Massacre, USA 1974)

Regie: Tobe Hooper

Drehbuch: Kim Henkel, Tobe Hooper

mit Marilyn Burns, Allen Danziger, Paul A. Partain, William Vail, Teri Mcminn, Edwin Neal, Jim Siedow, Gunnar Hansen

auch bekannt als „Blutgericht in Texas“

DVD/Blu-Ray

35th Anniversary Edition (Film auf Blu Ray und DVD, Bonusmaterial auf Extra-DVD, digitally remastered, mit durchgängig deutscher Synchronisation)

Turbine Medien

Bild: 1080p24 Full HD (1,78:1) (Blu-Ray), 16:9 anamorph (1,78:1) (DVD)

Ton: Englisch (Dolby Digital 5.1, Surround, 2.0 Stereo), Deutsch (Dolby Digital 5.1 Surrond, 2.0 Mono)

Untertitel: Deutsch für Hörgeschädigte, Deutsch, Englisch

Bonusmaterial (circa 160 Minuten): Multi-Angle Introtext in Englisch und Deutsch, Audiokommentar mit Regisseur Tobe Hooper, Kameramann Daniel Pearl, und Gunnar Hansen (Leatherface), Audiokommentar mit den Darstellern Marilyn Burns, Paul A. Partain, Allen Danzinger und Art Director Robert A. Burns, „The Shocking Truth“ (Dokumentation), „Flesh Wounds“ (Dokumentation), „Off the Hook“ (Dokumentation), Eine Führung durch das TCM-Haus mit Gunnar Hansen, Entfernte Szenen, Outtakes, Bloopers, Kino-Trailer (USA, D), US-TV- und Radio-Spots, „The Shocking Truth“-Outtakes

Länge: 84 Minuten

FSK: – (in Deutschland verboten, Verkauf in Österreich legal)

Präsentation der DVD, mit anschließender Diskussion

Am Samstag, den 4. September 2010, präsentieren das Filmkunst 66, die Humanistische Union, One World Berlin/realeyz.tv und Turbine Medien um 22.30 Uhr im Berliner Kino Filmkunst 66 Tobe Hoopers Debütfilm „The Texas Chainsaw Massacre“ nach vielen Jahren wieder auf der großen Leinwand.

Nach der Filmvorführung diskutieren wir mit

Dr. Stefan Höltgen (Medienwissenschaftler, F.LM – Texte zum Film)

und

René Bahns (wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Promotion zum Thema „Indizierung von Filmen“)

über die filmhistorische und gesellschaftliche Bedeutung von „The Texas Chainsaw Massacre“ und die bundesdeutsche Verbotspolitik bei Kunstwerken.

Hinweise

Homepage zum Film

Wikipedia über „The Texas Chainsaw Massacre“ (deutsch, englisch)

Schnittberichte: Vergleich FSK-16 – ungeprüft; Vergleich VPS Tape – L. P. (mit einigen historischen Texten und Covers); Vergleich SPIO/JK VHS – Österreichische DVD (ebenfalls mit vielen Covers und Plakaten)

Photobucket: umfangreiche Bildersammlung zu „The Texas Chainsaw Massacre“

Heise: Stefan Höltgen: Schwere Erwachsenengefährung (zum Verbot von TCM in Deutschland, 3. Juli 2010)

Berliner Zeitung: Thomas Klein über den verstaubten Umgang der deutschen Zensur mit Gewaltdarstellungen im Film (13. März 2004)

Kriminalakte über „The Texas Chainsaw Massacre“ (umfangreiche Veranstaltungsankündigung)


TV-Tipp für den 2. September: Die Axt

September 2, 2010

Arte, 21.00

Die Axt (F/B/E 2005, R.: Constantin Costa-Gavras)

Drehbuch: Constantin Costa-Gavras, Jean-Claude Grumberg

LV: Donald E. Westlake: The Ax, 1997 (Der Freisteller)

Der nicht mehr ganz junge Chemiker Bruno hat nach zwei Jahren erfolgloser Jobsuche die Faxen dicke. Er gibt eine Stellenanzeige auf und bringt seine Jobkonkurrenten um.

Bitterböse Satire auf den Kapitalismus, die von Jobsuchenden hoffentlich nicht als Vorbild genommen wird.

Stellvertretend für die vielen positiven Besprechungen: „Im Zeichen von Massenarbeitslosigkeit, Chancenlosigkeit und Globalisierungsdruck drehte Costa-Gavras … eine rabenschwarze Farce, die die Gegenwart nicht gerade in freundliches Licht taucht, und bei der das Lachen mehr als einmal ihm Halse stecken bleibt. Erschreckend an dieser Moritat auf der Folie einer durch und durch sexistisch aufgeladenen Gesellschaft ist vor allem, dass hier ein wohlsituierter Kleinbürger unter dem Druck der Umstände nicht nur zum Verbrecher und Mörder wird, sondern unter dem scheinbaren Zwang, seine Familie schützen zu müssen, ohne weiteres faschistoides Gedankengut produziert.“ (Lexikon des internationalen Films)

Mit José Garcia, Karin Viard, Geordy Monfils, Christa Theret, Ulrich Tukur, – in Nebenrollen einige Autoren und Regisseure – Jean-Claude Grumberg, John Landis, Julie Gavras (Tochter von Constantin Costa-Gavras), Donald E. Westlake (Cameo als alter Mann im Arbeitsamt)

Auch bekannt als “Jobkiller – Eine mörderische Karriere”

Wiederholung: Dienstag, 7. September, 03.00 Uhr (Taggenau!)

Hinweise

Hinweise

Homepage von Donald E. Westlake

Kriminalakte: Nachruf auf Donald E. Westlake

Kriminalakte: Covergalerie Donald E. Westlake

Meine Besprechung von Donald E. Westlakes Dortmunder-Roman „What’s so funny?“

Meine Besprechung von Donald E. Westlakes Dortmunder-Roman „Watch your back!“

Meine Besprechung von Donald E. Westlakes Dortmunder-Kurzroman „Die Geldmacher“ (Walking around money; erschienen in „Die hohe Kunst des Mordens“ [Transgressions])

Meine Besprechung von Donald E. Westlakes „Mafiatod“ (361, 1962)

Meine Vorstellung von Westlakes als Richard Stark geschriebener Parker-Serie (mit „Nobody runs forever“)

Meine Besprechung von Richard Starks Parker-Romans „Ask the Parrot“

Meine Doppelbesprechung von Richard Starks Parker-Romanen „Fragen Sie den Papagei“ (Ask the Parrot) und „Dirty Money“

Meine Besprechung des Films “The Stepfather”, nach einem Drehbuch von Donald E. Westlake


Monsieur Thibert besucht die „Suite Noire“

September 1, 2010

Gabriel Landry ist der Leiter eines großen, in der tiefsten Provinz liegendem Verkaufsgebietes für PVC-Fensterrahmen an die dort lebenden Bauern. Sein ganzer Stolz ist ein gerade gekaufter Porsche Cayenne, der das offensichtliche Symbol für seinen Erfolg als Vertreter ist. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist am Abschlussabend des Lehrgangs für die neuen Vertreter, wieder einmal, einem Seitensprung mit einer der neuen, jungen Vertreterinnen nicht abgeneigt. Landry ist ein auf seinen Status und den äußeren Schein fixierter, überheblicher Bourgeois. Deshalb nimmt er an dem Abend mit der ebenfalls alkoholisierten Vertreterin auf dem Beifahrersitz seines Porsches, als er eine Polizeikontrolle sieht, eine Abkürzung, fährt zu schnell, rammt einen Kleinwagen, ist zuerst nur um seinen Porsche besorgt, hört dann ein Baby schreien, setzt das andere Auto mit der toten Fahrerin und dem Baby in Brand und wird dabei dummerweise von seiner Beifahrerin, die inzwischen aufgewacht ist, beobachtet. Also muss auch sie sterben. Dann verschafft er sich ein Alibi und die Sache könnte er auf sich beruhen lassen, wenn er nicht eine ordentliche falsche Spur legen möchte und deshalb weitere Morde begehen muss.

Nächste Ausfahrt Mord“ von Colin Thibert ist eine weitere, sehr kurzweilige, schwarzhumorige Variante der Geschichte des Biedermannes, der durch einen Zufall jemand tötet und, weil er sein bürgerliches Leben schützen möchte, weitere Morde begehen muss. Gleichzeitig ist, was regelmäßige Leser französischer Krimis nicht erstaunt, Landry ein arrogantes Arschloch, dem man alles Schlechte wünscht. Und weil die Geschichten in der von Jean-Bernard Pouy herausgegebenen „Suite Noire“ nur hundert Seiten haben dürfen, bleibt den Autoren keine Zeit für zeitraubende Umwege und Subplots. Stattdessen wird der Hauptplot angenehm zügig zu Ende erzählt.

Neben der Länge ist jedes „Suite Noire“-Buch eine Hommage an einen älteren Kriminalroman ist. Colin Thibert wählte Stephen Marlowes 1955 erschienener Krimi „Turn Left for Murder“, der in Frankreich „Virage à la corde“ heißt, aus.

Colin Thibert: Nächste Ausfahrt Mord

(übersetzt von Katarina Grän)

Distel Literaturverlag, 2010

108 Seiten

10 Euro

Originalausgabe

Vitrage à la corde

Éditions La Branche, 2007

Verfilmung

Vitrage à la corde (Frankreich 2009)

Regie: Laurent Bouhnik

Drehbuch: Bibi Naceri

Hinweise

Homepage der „Suite Noire“ (englische Version)

Seite der Éditions La Branche über die „Suite Noire“

Wikipedia über Colin Thibert

Polar Noir über Colin Thibert

Meine Besprechung von Patrick Raynals „Suite Noire“-Buch „Landungsbrücke für Engel“ (Le débarcadère des anges, 2007)

Meine Besprechung von Bibi Naceris „Go Fast“ (er schrieb das Drehbuch für den Franco-Krimi)


TV-Tipp für den 1. September: Das Öl-Zeitalter

September 1, 2010

Arte, 20.15

Das Öl-Zeitalter (F 2009, R.: Patrick Barbéris)

Insgesamt knapp zweistündige Doku (genaugenommen ist „Das Öl-Zeitalter“ ein Zweiteiler, der in einem Rutsch gezeigt wird) über den Zusammenhang von Öl, Politik und Wirtschaft.

Weitere Infos gibt es auf der umfangreichen Arte-Seite zur Doku.

Wiederholung

Dienstag, 7. September, 10.25 Uhr (außerdem, jederzeit, sieben Tage in der Arte-Mediathek)