Wir wissen zwar immer noch nicht, wie viel Geld die Verlage gerne für nach dem Leistungsschutzrecht (siehe auch hier) vergebene Lizenzen hätten, aber ich könnte da ja auch einfach einmal eine Rundmail an die Verlage schicken.
Aber wir wissen seit Freitag was Google bereit ist, den Verlagen für die Snippets (das sind diese kleinen Textauszüge die vielleicht, vielleicht auch nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sind) zu bezahlen. Nämlich nix. Oder exakt 00,00 Euro.
Ich denke mal, dass die anderen Suchmaschinen, wie Bing, mit einem ähnlichen Angebot nachziehen werden.
Ob das Leistungsschutzrecht auch für die normale Suche in einer Suchmaschine gilt, ist unklar. Ich denke: nein. Google ebenfalls. Denn in der normalen Suche werden weiterhin kurze Textausschnitte gezeigt; außer es gibt einen robots.txt-Befehl, der eben diese Anzeige unterdrückt. Das ist nicht neu. Das gab es schon immer, aber die Verlage fanden das doof.
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ meinen, dass das Leistungsschutzrecht weiter gehe.
Keine Ahnung, was die damit genau meinen, aber wahrscheinlich wollen sie, dass Google und die anderen Suchmaschinen ihnen, aufgrund des Leistungsschutzrechtes, Geld dafür bezahlen, dass auch in der Suche Snippets von Zeitungsartikeln anzeigt werden. Könnte zwar Probleme mit dem Zitatrecht geben. Könnte auch dazu führen, dass dann Google das Angebot, das jetzt nur für „Google News“ gilt, auch auf die normale Suche ausdehnt.
Während einige Zeitungen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (die vorher – besonders unangenehm waren die Beiträge von Heribert Prantl – nicht müde wurde, das Leistungsschutzrecht als genial und notwendig abzufeiern) jetzt doch mitmachen wollen, wird bei „Focus“ schon einmal schöngesoffen von Ole Jani (ein langjähriger Referent der FDP-Bundestagsfraktion):
Das Leistungsschutzrecht verändert den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von journalistischen Inhalten im Internet zugunsten der Verlage. Dass Google diese Veränderung mit seiner heutigen Erklärung anerkannt hat, noch bevor das Leistungsschutzrecht am 1. August in Kraft tritt, ist bemerkenswert. Und für den Gesetzgeber und für die Verlage ist dies eine Bestätigung, dass das Leistungsschutzrecht richtig ist.
Okay.
Zum ersten Satz: „zugunsten der Verlage“ – Nicht zugunsten der Autoren oder Presseagenturen, die ja die Artikel schreiben. Ob die Journaliste von dieser Veränderung irgendetwas abbekommen ist unklar, aber – bis zum Beweis des Gegenteils – ungefähr so wahrscheinlich wie ein Mittagessen mit Superman.
Zum zweiten Satz: Dass ein Unternehmen, wenige Wochen bevor ein Gesetz in Kraft tritt, den möglichen Vertragspartnern sagt, wie es mit dem Gesetz umgehen will, ist fair und sicher besser als wenn am 1. August einfach kommentarlos alle deutschen Presseerzeugnisse aus „Google News“ herausgeworfen würden.
Umgekehrt finde ich es bemerkenswert, dass die Verlage, die ja Geld wollen, sechs Wochen vor dem Inkrafttreten des von ihnen so sehnsüchtig herbeigesehnten Leistungsschutzrechtes immer noch nicht Verhandlungen mit ihren potentiellen Kunden über die Lizenzgebühren begonnen haben. Aber wahrscheinlich wollten sie es wie die Gema mit YouTube machen…
Zum dritten Satz: Yeah, klar. Ich als Verlag will etwas verkaufen. Der Kunde sagt mir, dass er für das Produkt nicht bezahlen will. Ich als Verlag weiß jetzt, dass ich ein tolles Produkt habe – und dabei habe ich noch nicht einmal einen Preis für das Produkt genannt.
Fällt so etwas unter Realsatire?
Und jetzt müssen wir nur noch abwarten, wie die Verlage (ist euch schon aufgefallen, dass „Focus“ unglaublich oft bei „Google News“ gelistet wird?) der Reihe nach auf das vorher von ihnen als überlebensnotwendig (hach, in der Rohfassung stand hier noch „überlebensnotwenig“) postulierte Recht freiwillig verzichten.
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Ach ja; noch ein Wort zu den Paywalls. Liebe Verlage, warum soll ich für einen fast zehn Jahre alten Artikel des „Hamburger Abendblatt“, der wahrscheinlich die Länge einer Kurzmeldung hat, 7,95 Euro bezahlen (Monatsabo; billiger geht’s nicht)?
Oder in der „Morgenpost“ 5,95 Euro bezahlen (ebenfalls Monatsabo, weil es billiger nicht geht)? Vor allem, wenn die Infos aus der Antwort einer parlamentarischen Anfrage zu Körperverletzungen von Polizisten und ihrer Verfolgung stammen?
Oder ist das eine geniale Maßnahme, mich zu einem Gang in die nächste Bibliothek zu bewegen?


Veröffentlicht von AxelB 