Am Mittwoch, den 20. Februar, war die mündliche Verhandlung der Klage von Peter Leuschner gegen Andrea Maria Schenkel. Er behauptet sie habe ihr Debüt „Tannöd“ aus einem seiner Sachbücher abgeschrieben. Der Richter hielt die Klage heute für nicht stichhaltig und schlug eine gütliche Einigung vor (ausführlicher in der Netzeitung).
Hier die Mitteilung von Schenkels Verlag, der Edition Nautilus:
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe Peter Leuschners gegen Andrea Maria Schenkel als ungerechtfertigt ansieht.
In der heutigen mündlichen Verhandlung ließ das Landgericht München I deutlich erkennen, dass es der Klage Peter Leuschners auf Unterlassung und Schadensersatz keinerlei Erfolg in Aussicht stellt. Es ist daher davon auszugehen, dass am 21. Mai 2008 ein Urteil in diesem Sinne ergehen wird. An diesem Tag wird das Gericht seine Entscheidung und die Urteilsbegründung verkünden.
Peter Leuschner hat Andrea Maria Schenkel des Plagiats beschuldigt: Sie habe für ihren Bestseller-Roman „Tannöd“ aus seinem Sachbuch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ abgeschrieben. In seiner Klage fordert er 500.000 Euro Schadensersatz und die Vernichtung aller existierender Exemplare von „Tannöd“. Verlag und Autorin haben den Plagiatsvorwurf immer als ungerechtfertigt zurückgewiesen – eine Haltung, die heute von gerichtlicher Seite bestätigt wurde.
Das Gericht machte deutlich, dass es keine Urheberrechtsverletzungen durch Andrea Maria Schenkel gegeben sieht, da es sich bei dem Fall Hinterkaifeck um ein belegtes historisches Ereignis handele.