Der Verfassungsschutz, eine „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“

Diese Woche stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den neuen Jahresbericht des Verfassungsschutzes vor.

Vor einigen Wochen war der Verfassungsschutz in aller Munde, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Juryentscheidung ignorierte und eigenmächtig mehrere Buchhandlungen vom Erhalt des Deutschen Buchhandlungspreises ausschloss. Es gebe, so Weimer, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über die drei Buchhandlungen. Was genau könne er nicht sagen, weil er es selbst nicht wisse. Mit dem Preis werden kleine Buchhandlungen für ihr Programm auszeichnet.

Dazwischen las ich „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“. Mathias Brodkorb, Gründer von „Endstation Rechts“, Ex-SPD-MdL, Bildungs- und später Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern und Cicero-Kolumnist, verdeutlicht an sechs Fallbeispielen, warum die Causa Buchhandlungspreis kein Einzelfall ist und was an der Arbeit des Verfassungsschutzes so problematisch ist, dass das selbsternannte „Frühwarnsystem Verfassungsschutz“ abgeschafft werden sollte.

Brodkorb konzentriert sich bei seiner Kritik auf zwei Fälle, bei denen die Überwachten zufällig von der Überwachung erfuhren. Es handelt sich um Rolf Gössner und Bodo Ramelow. Beide gehören zum linken politischen Spektrum, sind seit Jahrzehnten politisch aktiv, inzwischen hochgeachtete Demokraten, die den Staat niemals, vor allem nicht mit Gewalt, abschaffen wollten. Beide wurden viele Jahrzehnte überwacht. Was der Verfassungsschutz über sie aufgeschrieben hat, ist immer noch unbekannt.

In den anderen Fällen – die AfD, Götz Kubitschek und sein Institut für Staatspolitik in Schnellroda, den nach rechts abdriftenden Wissenschaftler Martin Wagener, Reichsbürger und Corona-Leugner – ist die Beobachtung in den jährlichen Verfassungsschutzberichten und weiteren Publikationen dokumentiert. Im Gegensatz zu den Fällen Gössner und Ramelow handelt es sich hier um aktuelle Fälle. 

Brodkorb nimmt sich im Verfassungsschutzbericht und anderen vom Verfassungsschutz veröffentlichten Dokumenten genannte verfassungsfeindliche Zitate der Beobachtungsobjekte vor und seziert sie – als reine Textanalyse. Es geht also darum, ob der Verfassungsschutz das Zitat richtig oder falsch zitiert und interpretiert. Ob er es so interpretiert, wie es zur vom Dienst vorgefassten Meinung passt. Brodkorb prangert dabei die Verwendung unklarer Begriffe an. Er weist darauf hin, dass bestimmte Worte auch von anderen Personen benutzt werden, der Verfassungsschutz sie bei diesen Personen aber nicht als verfassungsfeindlich brandmarke. Es könnte darum gehen, wann bestimmte Äußerungen ein ganz normaler Teil eines Diskurses sind und wann sie außerhalb dieses Diskurses stehen. Brodkorb neigt hier durchgängig zur Position, dass der Verfassungsschutz die Sätze mutwillig falsch interpretiere.

Das Problem bei dieser Argumentation ist, dass auf jeglichen Kontext verzichtet wird. Dabei ist der Kontext und auch ob bestimmte Worte und Sätze in bestimmten Szenen Signalworte sind, wichtig. Es ist auch wichtig zu wissen, innerhalb welcher Gedankengebäude argumentiert wird und was der Sprecher mit seinen Worten erreichen möchte.

Brodkorb beachtet auch nicht die Handlungen der Akteure, also ob sie Menschen bedrohen, Demonstrationen organisiere, Straftaten verüben oder sich weigern, Steuern zu bezahlen. 

Es gehe dem Verfassungsschutz immer nur darum, die Äußerungen bewusst falsch zu verstehen und die Sprecher als Verfassungsfeinde, die die Bundesrepublik Deutschland abschaffen wollen, zu diskreditieren.

Brodkorb klagt auch an, dass der Verfassungsschutz seine Begriffe, wie „Extremismus“ und „Volk“, verschieden verwendet und neue Kategorien, wie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, dazu kommen. Für Brodkorb sind diese neuen Kategorien keine Reaktion auf neue Phänomene, sondern ein weiteres Beispiel für die Willkür des Verfassungsschutzes. Das Amt führe die Kategorien ad hoc ein, um seine Arbeit zu rechtfertigen und sich neue Arbeit zu verschaffen. Das stimmt einerseits. Andererseits ist das Schaffen neuer Kategorien und auch das Verändern der Bedeutung bestimmter Kategorien ein Teil normaler wissenschaftlicher Arbeit. Oder anders gesagt: alles was er hier dem Verfassungsschutz vorwirft, kann er genausogut jedem Sozial- und Politikwissenschaftler vorwerfen.

Auf juristische Bedenken gegen den Verfassungsschutz geht er nicht ein. Er unterzieht auch nicht die gesamte Arbeit des Verfassungsschutzes einer Kritik. Dazu gehören, unter anderem, der Einsatz und Umgang mit V-Leuten, die jahrzehntelang einseitige Ausrichtung der Arbeit des Verfassungsschutzes (der Feind wurde vor allem links gesehen), die teilweise erstaunlich schlechte Arbeit des Dienstes, genannt sei hier beispielhaft die Beobachtung der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“, und die Nicht-Erfüllung der Funktion als Frühwarnsystem. Vor bestimmten Gefahren warnte der Verfassungsschutz erst, nachdem schon alle Zeitungen darüber berichteten.

Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ ist ein zwiespältiges Buch. Gut ist, das Brodkorb sich auf einen Aspekt und eine Methode konzentriert. Allerdings ist die Auswahl der Fallbeispiele merkwürdig. Die ausgewählten Zitate werden nicht kontextualisiert. Die gewählte Form der Kritik des Dienstes bleibt zu sehr in einem akademisch-luftleerem Raum. Mehr als einmal drängt sich der Gedanke auf, dass es Brodkorb weniger um eine fundierte Kritik des Verfassungsschutzes, sondern mehr um ein relativieren rechten Gedankengutes geht. 

Außerdem gibt es von Bürgerrechtlern, wie dem schon erwähnten Rolf Gössner, schon seit Jahren eine fundiertere Kritik an der weltweit einzigartigen Behörde.

Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik: Sechs Fallstudien (Aktualisierte Ausgabe mit VS-Gutachten zur AfD)

Klampen Verlag, 2025 (erweiterte vierte Auflage)

272 Seiten

25 Euro

Hinweise

Perlentaucher über Mathias Brodkorb

Wikipedia über Mathias Brodkorb

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