Ein Gerichtsthriller aus Deutschland. Wann gab es das zuletzt im Kino?
Halbwegs spontan fallen mir Hark Bohms „Der Fall Bachmeier – Keine Zeit für Tränen“ (1984 – fast zeitgleich drehte Burkhard Driest mit „Annas Mutter“ die deutlich sensationslüsterne Version des wahren Falls der Mutter, die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss), Roland Suso Richters „Nichts als die Wahrheit“ (1999 – mit Götz George als Dr. Josef Mengele) und, auch wenn hier die Gerichtsverhandlung eine Travestie ist, Fatih Akins „Aus dem Nichts“ (2017) ein. Reinhard Hauffs „Stammheim“ (1986), der den Prozess gegen die Baader-Meinhof-Gruppe nachinszenierte, würde ich nicht als Gerichtsthriller bezeichnen. Eher als Theaterstück oder Reenactment.
Und dann gibt es noch Hans W. Geissendörfers Friedrich-Dürrenmatt-Verfilmung „Justiz“ (1993).
An diese Geschichte erinnerte Ferdinand von Schirachs „Der Fall Collini“ mich spontan. Dürrenmatt erzählt die Geschichte von Regierungsrat Isaak Kohler, der in Zürich in einem vollen Nobelrestaurant Professor Winter erschießt. Er wird verhaftet und verurteilt. Danach beauftragt er den jungen Anwalt Felix Spät, den Fall neu aufzurollen unter der Prämisse, dass er unschuldig ist.
In dem Roman und der Verfilmung geht es um Moral, Justiz und Gerechtigkeit.
„Der Fall Collini“ beginnt ähnlich. 2001 ermordet Fabrizio Collini (Franco Nero) in Berlin in einem Nobelhotel Hans Meyer (Manfred Zapatka). An der Täterschaft des siebzigjährigen, bislang gesetzestreuen Gastarbeiters besteht kein Zweifel. Der junge Anwalt Caspar Leinen (Elyas M’Barek) übernimmt den Fall als Pflichtverteidiger (und spätestens seit dem NSU-Prozess wissen wir, dass Pflichtverteidiger nicht so einfach ihr Mandat niederlegen können). Weil Collini beharrlich schweigt, beginnt Leinen in Collinis und Meyers Vergangenheit nach dem Grund für die Tat zu suchen.
Emotional komplizierter wird der Fall für Leinen, als er erfährt, wer der Ermordete ist. Hans Meyer förderte ihn in seiner Kindheit und Jugend. Für ihn ist der Großindustrielle ein liebevoller Vaterersatz; – behauptet zumindest der Film.
Und das ist ein Problem von Marco Kreuzpaintners „Der Fall Collini“. Er wirkt durchgehend konstruiert und damit wirken die Konflikte unglaubwürdig. Wir sehen in Rückblenden die Beziehung zwischen Leinen und Meyer. Wir wissen, dass er ihn förderte. Aber wir wissen nicht, welche emotionale Verbindung sie hatten und was Leinen von Meyer lernte. Dass Meyer seine Ausbildung finanzierte, verpflichtet ihn zunächst einmal zu nichts und „Dankbarkeit“ ist in einer Filmgeschichte eine eher schlechte Motivation. Vor allem wenn die Person, der er dankbar sein könnte, tot ist. Bestimmte Prinzipien, eine bestimmte Einstellung zum Leben oder eine emotionale Abhängigkeit schon.
Ein anderes Problem der Geschichte ist die Aufdeckung des Motivs. Sie erfolgt im Buch und Film als Höhepunkt. Damit steht sie am Ende des Films und das erschwert eine durchaus beabsichtigte Diskussion darüber ungemein. Auch wenn das Mordmotiv und der damit verbundene Skandal nicht wirklich überraschend sind. Jedenfalls wenn man etwas bewandert in der bundesdeutschen Geschichte ist und man sich fragt, warum die Geschichte 2001 spielt. Schon von Schirach ließ sie in der Vergangenheit spielen (sein Roman erschien 2011) und Kreuzpaintner änderte daran nichts.
In dem Moment, in dem Collinis Motiv enthüllt wird, wird gleichzeitig Collinis Selbstjustiz die Absolution erteilt. Es geht um ein Gefühl von Rache, aber nicht um das Funktionieren des Rechtssystems und wie Rechtsnormen angewandt und auch neu interpretiert werden.
Dabei ist in einem Punkt der Lösung das sogenannte Dreher-Gesetz wichtig. Eduard Dreher, damals Leiter der Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium, schmuggelte 1968 in das „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz“ (EGOWiG) einen Passus, der dazu führte, dass viele Nazi-Verbrecher plötzlich juristisch nicht mehr für ihre Taten bestraft werden konnten, weil ihre Taten verjährt waren. Die Richter und Staatsanwälte hätten dem Gesetz nicht folgen müssen. Sie hätten bestimmte Mörder immer noch als Mörder anklagen können. Sie taten es nicht. Schließlich waren sie Alt-Nazis, die sich über dieses Geschenk freuten. Später wurden von jüngeren Anwälten SS-Mitglieder und KZ-Aufseher für ihre Taten angeklagt. Und selbstverständlich ist die Aufarbeitung der Nazi-Diktatur nicht nur eine juristische, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.
In „Der Fall Collini“ geht es am Ende nicht um klar angesprochene Defizite innerhalb des Rechtssystems und wie sie behoben werden können. Es geht auch nicht darum, wie bestimmte ältere Normen und Rechtsanwendungen neu interpretiert werden können oder verändert werden müssen. All das wären interessante Fragen, die der Strafverteidiger von Schirach hätte ansprechen können. Er stellt sich allerdings einseitig und bedingungslos auf Collinis Seite und erteilt ihm auf den letzten Seiten die Absolution. Diese Rechtfertigung von Selbstjustiz hinterlässt dann doch einen schalen Nachgeschmack.
Vor allem wenn die Selbstjustiz erst Jahrzehnte nach der Tat erfolgt, der Täter vorher nur einmal etwas tat, um Meyer für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen und er seine Tat kaltblütig plante und brutal durchführte.
Der Film folgt dem Roman, abgesehen von einigen eher kleineren, für eine Verfilmung notwendigen Abweichungen, sehr genau. Durch die Veränderungen, die neuen Figuren und mit ihnen zusammenhängenden Plots gibt es auch einige Akzentverschiebungen. So wird im Film Leinens emotionale Bindung an Meyer stärker betont. So schenkt er dem Arbeiterkind ein Auto und finanziert seine Ausbildung. Im Buch erscheinen Leinens Eltern vermögender zu sein, was dazu führt, dass Leinen und Meyer der gleichen gesellschaftlichen Schicht angehören. Weil von Schirach in seinem dünnen Roman, eigentlich eher eine Novelle oder eine Romanskizze, über Leinens Familie nichts schreibt, bleibt dieser Punkt im Dunkeln.
Leinens sexuelle Beziehung zu seiner Jugendliebe und Meyers Nichte Johanna (Alexandra Maria Lara) wird im Roman ausführlicher geschildert. Für die Handlung ist diese Bettgeschichte im Buch und im Film in jeder Beziehung egal.
Das größte Problem des Romans ist, dass von Schirach nie zuspitzt. „Der Fall Collini“ liest sich daher nicht wie ein Gerichtsthriller, sondern wie ein Protokoll. Wahlweise eines emotional desinteressierten Journalisten oder eines Gerichtsschreibers.
Der Film spitzt dagegen stärker zu und liefert auch einige Thrillerelemente, die im Film fehlen. Zum Beispiel wenn Leinen nachts durch das riesige Haus der Meyers schleicht und er eine Pistole sucht oder wenn er, mit einer Übersetzerin (die im Roman nicht vorkommt), nach Italien fährt und dort endgültig erfährt, warum Collini Meyer ermordete. Selbstverständlich gibt es auch einige juristische Winkelzüge und Konfrontationen zwischen der Vorsitzenden Richterin (Catrin Striebeck), Oberstaatsanwalt Reimers (Rainer Bock) und Nebenklage-Anwalt Richard Mattinger (Heiner Lauterbach mit furchtbarer Haartolle und böser als im Roman) im Gerichtssaal.
Und der Film hat Elyas M’Barek, der den Strafverteidiger Leinen glaubhaft verkörpert und aus der sparsam skizzierten Rolle des unerfahrenen Junganwalts viel herausholt.
Am Ende ist „Der Fall Collini“, trotz der guten Schauspieler, der eindeutig die große Leinwand anvisierenden Bilder von Kameramann Jakub Bejnarowicz („Gnade“, „Der Mann aus dem Eis“, „Abgeschnitten“) und Kreuzpaintners gediegener Inszenierung nur eine brave Verfilmung eines nicht besonders guten Romans. Dank einiger neuer Figuren, kleinerer Änderungen und kluger filmischer Zuspitzungen ist Kreuzpaintners Geschichtsstunde sogar besser als die Vorlage.
Der Fall Collini (Deutschland 2019)
Regie: Markus Kreuzpaintner
Drehbuch: Christian Zübert, Robert Gold, Jens-Frederik Ott
LV: Ferdinand von Schirach: Der Fall Collini, 2011
mit Elyas M’Barek, Franco Nero, Alexandra Maria Lara, Heiner Lauterbach, Manfred Zapatka, Jannis Niewöhner, Rainer Bock, Catrin Striebeck, Pia Stutzenstein, Peter Prager, Hannes Wegener
Länge: 123 Minuten
FSK: ab 12 Jahre
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Die Vorlage
Ferdinand von Schirach: Der Fall Collini
btb, 2019 (Filmausgabe)
208 Seiten
10 Euro
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Erstausgabe
Piper Verlag, 2011
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Hinweise
Filmportal über „Der Fall Collini“
Moviepilot über „Der Fall Collini“
Wikipedia über „Der Fall Collini“
Homepage von Ferdinand von Schirach