Der Verfassungsschutz, eine „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“

Juli 3, 2026

Diese Woche stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den neuen Jahresbericht des Verfassungsschutzes vor.

Vor einigen Wochen war der Verfassungsschutz in aller Munde, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Juryentscheidung ignorierte und eigenmächtig mehrere Buchhandlungen vom Erhalt des Deutschen Buchhandlungspreises ausschloss. Es gebe, so Weimer, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über die drei Buchhandlungen. Was genau könne er nicht sagen, weil er es selbst nicht wisse. Mit dem Preis werden kleine Buchhandlungen für ihr Programm auszeichnet.

Dazwischen las ich „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“. Mathias Brodkorb, Gründer von „Endstation Rechts“, Ex-SPD-MdL, Bildungs- und später Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern und Cicero-Kolumnist, verdeutlicht an sechs Fallbeispielen, warum die Causa Buchhandlungspreis kein Einzelfall ist und was an der Arbeit des Verfassungsschutzes so problematisch ist, dass das selbsternannte „Frühwarnsystem Verfassungsschutz“ abgeschafft werden sollte.

Brodkorb konzentriert sich bei seiner Kritik auf zwei Fälle, bei denen die Überwachten zufällig von der Überwachung erfuhren. Es handelt sich um Rolf Gössner und Bodo Ramelow. Beide gehören zum linken politischen Spektrum, sind seit Jahrzehnten politisch aktiv, inzwischen hochgeachtete Demokraten, die den Staat niemals, vor allem nicht mit Gewalt, abschaffen wollten. Beide wurden viele Jahrzehnte überwacht. Was der Verfassungsschutz über sie aufgeschrieben hat, ist immer noch unbekannt.

In den anderen Fällen – die AfD, Götz Kubitschek und sein Institut für Staatspolitik in Schnellroda, den nach rechts abdriftenden Wissenschaftler Martin Wagener, Reichsbürger und Corona-Leugner – ist die Beobachtung in den jährlichen Verfassungsschutzberichten und weiteren Publikationen dokumentiert. Im Gegensatz zu den Fällen Gössner und Ramelow handelt es sich hier um aktuelle Fälle. 

Brodkorb nimmt sich im Verfassungsschutzbericht und anderen vom Verfassungsschutz veröffentlichten Dokumenten genannte verfassungsfeindliche Zitate der Beobachtungsobjekte vor und seziert sie – als reine Textanalyse. Es geht also darum, ob der Verfassungsschutz das Zitat richtig oder falsch zitiert und interpretiert. Ob er es so interpretiert, wie es zur vom Dienst vorgefassten Meinung passt. Brodkorb prangert dabei die Verwendung unklarer Begriffe an. Er weist darauf hin, dass bestimmte Worte auch von anderen Personen benutzt werden, der Verfassungsschutz sie bei diesen Personen aber nicht als verfassungsfeindlich brandmarke. Es könnte darum gehen, wann bestimmte Äußerungen ein ganz normaler Teil eines Diskurses sind und wann sie außerhalb dieses Diskurses stehen. Brodkorb neigt hier durchgängig zur Position, dass der Verfassungsschutz die Sätze mutwillig falsch interpretiere.

Das Problem bei dieser Argumentation ist, dass auf jeglichen Kontext verzichtet wird. Dabei ist der Kontext und auch ob bestimmte Worte und Sätze in bestimmten Szenen Signalworte sind, wichtig. Es ist auch wichtig zu wissen, innerhalb welcher Gedankengebäude argumentiert wird und was der Sprecher mit seinen Worten erreichen möchte.

Brodkorb beachtet auch nicht die Handlungen der Akteure, also ob sie Menschen bedrohen, Demonstrationen organisiere, Straftaten verüben oder sich weigern, Steuern zu bezahlen. 

Es gehe dem Verfassungsschutz immer nur darum, die Äußerungen bewusst falsch zu verstehen und die Sprecher als Verfassungsfeinde, die die Bundesrepublik Deutschland abschaffen wollen, zu diskreditieren.

Brodkorb klagt auch an, dass der Verfassungsschutz seine Begriffe, wie „Extremismus“ und „Volk“, verschieden verwendet und neue Kategorien, wie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, dazu kommen. Für Brodkorb sind diese neuen Kategorien keine Reaktion auf neue Phänomene, sondern ein weiteres Beispiel für die Willkür des Verfassungsschutzes. Das Amt führe die Kategorien ad hoc ein, um seine Arbeit zu rechtfertigen und sich neue Arbeit zu verschaffen. Das stimmt einerseits. Andererseits ist das Schaffen neuer Kategorien und auch das Verändern der Bedeutung bestimmter Kategorien ein Teil normaler wissenschaftlicher Arbeit. Oder anders gesagt: alles was er hier dem Verfassungsschutz vorwirft, kann er genausogut jedem Sozial- und Politikwissenschaftler vorwerfen.

Auf juristische Bedenken gegen den Verfassungsschutz geht er nicht ein. Er unterzieht auch nicht die gesamte Arbeit des Verfassungsschutzes einer Kritik. Dazu gehören, unter anderem, der Einsatz und Umgang mit V-Leuten, die jahrzehntelang einseitige Ausrichtung der Arbeit des Verfassungsschutzes (der Feind wurde vor allem links gesehen), die teilweise erstaunlich schlechte Arbeit des Dienstes, genannt sei hier beispielhaft die Beobachtung der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“, und die Nicht-Erfüllung der Funktion als Frühwarnsystem. Vor bestimmten Gefahren warnte der Verfassungsschutz erst, nachdem schon alle Zeitungen darüber berichteten.

Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ ist ein zwiespältiges Buch. Gut ist, das Brodkorb sich auf einen Aspekt und eine Methode konzentriert. Allerdings ist die Auswahl der Fallbeispiele merkwürdig. Die ausgewählten Zitate werden nicht kontextualisiert. Die gewählte Form der Kritik des Dienstes bleibt zu sehr in einem akademisch-luftleerem Raum. Mehr als einmal drängt sich der Gedanke auf, dass es Brodkorb weniger um eine fundierte Kritik des Verfassungsschutzes, sondern mehr um ein relativieren rechten Gedankengutes geht. 

Außerdem gibt es von Bürgerrechtlern, wie dem schon erwähnten Rolf Gössner, schon seit Jahren eine fundiertere Kritik an der weltweit einzigartigen Behörde.

Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik: Sechs Fallstudien (Aktualisierte Ausgabe mit VS-Gutachten zur AfD)

zu Klampen Verlag, 2025 (erweiterte vierte Auflage)

272 Seiten

25 Euro

Hinweise

Perlentaucher über Mathias Brodkorb

Wikipedia über Mathias Brodkorb


Tue Gutes: SPD nerven

Juni 8, 2015

Demnächst, nach dem Willen der Bundesregierung ‚je schneller, desto besser‘, sollen zwei Gesetzes(pakete) beschlossen werden, die für die Bürgerrechte große Auswirkungen haben werden. Nämlich das Gesetz zur Reform des Verfassungsschutzes (dann erhalten Nazis als V-Leute vom Staat nicht nur Geld, sondern auch Straffreiheit) und die Vorratsdatenspeicherung (die 2010 vom Bundesverfassungsgericht und 2014 vom Europäischen Gerichtshof schon einmal umfassend verworfen wurde, weil sie mit dem Grundgesetz bzw. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar ist).

Zu beiden Gesetzen gibt es viele Artikel und auch einige Initiativen. Zwei davon wenden sich explizit an die SPD und SPD-Bundestagsabgeordnete: nämlich „Keine Straffreiheit für den Geheimdienst“ (auch #TäterVomDienst) und „Vorratsdatenspeicherung stoppen!„.

Mitmachen erwünscht.


Verfassungsschutz – Reformieren, abschaffen oder weiter wie bisher? – Podiumsdiskussion mit Abgeordneten des Bundestages

Januar 27, 2015

Als Mitorganisator bin ich natürlich hemmungslos begeistert von dieser Podiumsdiskussion (und vielleicht sagt bis dahin sogar ein CDU-MdB zu):

Versagen mit System“ – Verfassungsschutz – Reformieren, abschaffen oder weiter wie bisher?

Podiumsdiskussion mit

Petra Pau, Die Linke (Mitglied im Innenausschuss, Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages)

Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen (Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium [PKGr] und im NSA-Untersuchungsausschuss)

Eva Högl, SPD (Mitglied im Innenausschuss, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages)

N. N., CDU-Bundestagsfraktion (angefragt)

am Montag, den 2. Februar, um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Nähe Alexanderplatz)

Nach dem Komplettversagen der Sicherheitsbehörden bei der NSU-Terrorgruppe, die sie nicht entdeckte und deren Taten sie nicht verhinderte, wurde zunächst die gesamte Sicherheitsarchitektur auf den Prüfstand gestellt. Die Forderung nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes erlebte eine Renaissance.

Mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschäftigten sich damit. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages formulierte in seinem einstimmig beschlossenem Abschlussbericht zahlreiche Empfehlungen für die Dienste.

An dem Abend wollen wir darüber diskutieren, welche Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses inzwischen umgesetzt wurden, ob es noch weiteren Reformbedarf gibt oder ob eine Reform des Verfassungsschutzes unmöglich ist.

Die Diskussion gehört zum Begleitprogramm der Ausstellung „Versagen mit System“ über die segensreiche Wirkung des Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem für die deutsche Demokratie, erzählt anhand seiner erfolgreichen Skandale und Pannen.

Es gibt sogar eine Facebook-Seite zum liken.

Und hier gibt es schon einige Bilder von der Eröffnung.

Veranstalter

Bundesarbeitsgemeinschaft Antifaschismus der Linken

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF)

Humanistische Union – Landesverband Berlin Brandenburg

Die Linke – Landesveband Berlin

Stiftung und Hausverein Haus der Demokratie und Menschenrechte


Diskussion über die Abschaffung des Verfassungsschutzes

Januar 19, 2015

Das hatte ich noch nicht angekündigt, aber als Mitveranstalter bin ich natürlich hemmungslos begeistert:

Diskussion des Memorandums „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“

mit Dr. Till Müller-Heidelberg (RA Bingen) und Prof. Dr. Martin Kutscha (HWR Berlin)

Mittwoch, 21. Januar 2015 um 19.30 Uhr

Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

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Diskussion mit

Dr. Till Müller-Heidelberg

und

Prof. Dr. Martin Kutscha (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)

von der Humanistischen Union zum Memorandum „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“, in dem Bürgerrechtler und Bürgerrechtsorganisationen die Argumente für ein Ende des Inlandsgeheimdienstes nennen.

Über das Memorandum:

Als Ende 2011 eher zufällig die NSU-Mordserie aufflog, war die Empörung groß: Warum hatte der „Verfassungsschutz“ trotz intensiver Überwachung der „rechtsextremen Szene“, trotz zahlreicher V-Leute im unmittelbaren NSU-Umfeld angeblich weder etwas von der rassistisch motivierten Gewaltbereitschaft, noch den mörderischen Zusammenhängen geahnt? Für viele Beobachter hatte sich die Behörde als untauglich, ja überflüssig erwiesen. Wegen ihrer heillosen Verstrickung in die gewalttätige Neonazi-Szene wird sie zunehmend als gefährlich angesehen.

Das vorliegende Memorandum erinnert an die vergessenen Skandale und Bürgerrechtsverletzungen der Verfassungsschutzbehörden. Dabei wird deutlich: Die Geschichte dieses Geheimdienstes ist eine Geschichte der Rechtsbrüche, des Machtmissbrauchs und der demokratischen Zumutungen. Sein Fortbestehen verdankt er vor allem dem schnellen Vergessen der Öffentlichkeit. Die strukturelle Blindheit gegenüber echten Gefährdungen, die permanente Übertretung gesetzlicher Befugnisse und die Grenzverwischung zwischen vermeintlichen Beschützern und Gefährdern der Demokratie begleiten den Verfassungsschutz von Beginn an.

Das Memorandum hinterfragt, ob ein demokratisches Gemeinwesen überhaupt durch einen Geheimdienst zu schützen sei, der sich Deutungshoheit in den politischen Auseinandersetzungen anmaßt, die Meinungsfreiheit bedroht und mit seiner demokratisch nicht zu kontrollierenden Arbeit im Verborgenen selbst zum rechtsstaatlichen Problemfall wird.

Die Autoren zeigen, wie überflüssig der „Verfassungsschutz“ ist: Sie analysieren seine gesetzlichen Aufgaben und heimlichen Befugnisse. Für zahlreiche Aufgaben sind bereits andere Stellen und Behörden zuständig; bei Gewalt- und Straftaten werden Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Durch einen Wegfall des „Verfassungsschutzes“ entstünden also keine Sicherheitslücken. Seine eigentliche, zentrale Aufgabe eines „demokratieschützenden Frühwarnsystems“ schließlich kann der „Verfassungsschutz“ mit seinen fragwürdigen Mitteln und Methoden gar nicht erfüllen. Dafür erweisen sich jedoch zivilgesellschaftliche Initiativen, Medien und Wissenschaft als weitaus wirksamer.

Das Fazit des Memorandums ist deshalb eindeutig: Wir brauchen keine überflüssigen, teuren und unkontrollierbaren Verfassungsschutzbehörden – die selbst immer wieder zur Gefahr für unsere Grundrechte, für die Verfassung und den demokratischen Rechtsstaat werden. Der „Verfassungsschutz“ ist ersatzlos abzuschaffen.

Veranstalter:

Bundesarbeitsgemeinschaft Antifaschismus der Linken

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF)

Humanistische Union – Landesverband Berlin Brandenburg

Die Linke – Landesveband Berlin

Stiftung und Hausverein Haus der Demokratie und Menschenrechte