Heute startete der Gemeinschaftsfilm „GG 19“. Doch einige der Filme wurden bereits vor anderthalb Jahren während des One World Festivals von der Humanistischen Union präsentiert. Ich moderierte die Veranstaltung. Produzent Harald Siebler beantwortete geduldig alle Fragen. Damals zeigte er einen Rohschnitt und wollte wissen, was wir von den Filmen hielten.
Gestern, während der offiziellen Premiere in der Kulturbrauerei, sah ich dann zum ersten Mal alle 19 Filme. Nicht jeder Film ist gelungen. Nicht jeder Film gefällt. Das ist bei einem Episodenfilm nichts ungewöhnliches.
Aber auffallend bei „GG 19“ ist, dass es kaum einem Film gelingt sein Thema adäquat zu bebildern. Viele, vielleicht sogar die meisten, Filme lassen einen ratlos zurück. Sieblers Idee war, auf unterhaltsame Art den Menschen den Inhalt und die Bedeutung des Grundgesetzes, vor allem der ersten 19 Artikel, den Menschen- und Bürgerrechten, näher zu bringen. Das ist ein lobenswertes Anliegen, das sich letztendlich im gesamten 150-minütigem Film kaum wiederfindet. Denn dafür haben die einzelnen Episoden viel zu wenig mit dem Inhalt und der Bedeutung der Gesetze zu tun. Meistens ist der Hinweis auf ein Grundgesetz beliebig. Oft ist der Film auf eine maue Schlusspointe hin geschrieben. Oft fragte ich mich am Ende des Films „Was soll das?“. Oft sind die Filme peinlich didaktisch.
So filzt in „Stehplatz“ ein junger Polizist einen Penner. Der Film soll zeigen, dass die Freiheit einer Person unantastbar ist (Artikel 2). Dass diese Episode etwas mit dem Artikel 2 zu tun hat, erschließt sich auf den ersten Blick nicht. Es könnte auch etwas mit der Würde des Menschen (Artikel 1) zu tun haben. Aber da läuft „Adrenalin Flash“: ein Mann wird gefoltert. Am Ende stellt sich heraus, dass die Tortur ein Spiel vor laufender Kamera war und die Familie den Vater ohne sein Wissen, wegen des versprochenen Gewinnes, auf den Folterstuhl schickte. „Adrenalin Flash“ könnte auch ein Kommentar zum Artikel 5, der Freiheit der Meinungsäußerung und -verbreitung (vulgo Pressefreiheit) sein. Aber da tritt ein Reporter auf, der Reportagen fälschte und sich jetzt dafür vor Gericht rechtfertigt. Ähnlichkeiten mit einem wahren Fall aus den Neunzigern sind nicht zufällig. Warum der Betrug am Sender und am Zuschauer ein Beitrag zur Pressefreiheit sein soll; – das erschließt sich nur über gedankliche Kapriolen. Weil heute die Pressefreiheit von einem Staat auf der Suche nach Geheimnisverrätern (Denken Sie nur an die zahlreichen Durchsuchungen von Redaktionen und den Überwachungen von Journalisten.) bedroht wird, ist „Der große Videoschwindel“ einfach nur grob verharmlosend.
In „Der Traumjob“ (Freie Berufswahl, Artikel 12) bewirbt sich eine Frau. Das Bewerbungsgespräch verläuft seltsam. Trotzdem erhält sie den Job als Prostituierte. Was das mit dem Recht auf freie Berufswahl zu tun hat, erschließt sich nicht. Denn niemand verweigert einer Frau das Recht, als Prostituierte zu arbeiten. Sogar in einer der zahlreichen Comedy-Shows wäre „Der Traumjob“ ein Lückenfüller. Ähnliches gilt für „Ladies first“. In diesem Film zur Gleichberechtigung (Artikel 3) erhält eine Frau zwar den gewünschten Job nicht, hat dafür aber später Glück.
In „Kindersicherung“ (Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 13) haust ein Junge mit seiner Crack-Mutter in einer heruntergekommenen Wohnung. Die Sozialarbeiter können die Wohnung nicht betreten. Auch hier verharmlost der Film das reale Problem der Vernachlässigung von Kindern und baut ein Scheinproblem auf. Denn natürlich dürfen Beamte in einem solchen Fall eine Wohnung betreten.
In „Piet Melzer“ (Vergesellschaftung von Grund und Boden, Artikel 15) wird ein Embryo verstaatlicht. Die düstere Zukunftsvision hat – was die Qualität von guter Science-Fiction ist – keinen erkennbaren Bezug zur Gegenwart. Er ist purer Eskapismus.
„Der Petent“ (Beschwerde- und Petitionsrecht, Artikel 17) wirkt wie ein schlechter Werbefilm für Beschwerden. Dazu trägt auch der vom Hauptdarsteller im Bus gesungene Schlager mit den Passagieren als Chor bei. Aber immerhin sind hier, im Gegensatz zu den meisten anderen Filmen, Botschaft und Bezug zum Gesetz offensichtlich. Das gleiche gilt für „Abspann oder der Held der Stunde“ (Verwirkung von Grundrechten, Artikel 18).
Als Imagekampagne für die Grundrechte ist „GG 19“ größtenteils gescheitert. Denn fast kein Film findet zu einer eigenen Haltung gegenüber den Grundrechten und setzt diese ästhetisch stringent in eine Geschichte um. Hier ist das gut gemeinte wieder einmal das Gegenteil vom gut gemachten.
Als Sammlung von 19 Kurzfilmen ist er – etwas anderes.
GG 19 (Deutschland 2007)
Idee, Konzeption, Produktion, Supervising Director: Harald Siebler
Regie: Johannes von Gwinner, Savas Ceviz, Andreas Samland, Boris Anderson, Alan Smithee, Marion Kracht, Suzanne von Borsody, Harald Siebler, Johannes Harth, Philipp von Werther, Marcel Ahrens, Christine Repond, Sabine Bernardi, Carolin Otterbach, Kerstin Polte, Axel Bold, David Dietl, André F. Nebe, Ansgar Ahlers
Drehbuch: Raimund Maessen, Sonia Karst, Savas Ceviz, Robert Hennefarth, Esther Bernstorff, Falko Henning, Kathi Liers, Catherine Ann Berger, Harald Siebler, Kati Faude, Silke Riemann, Jens Köster, team interner, Jana Evita Seidel, Jens Baumeister, Sabine Bernardi, Cristina Zehrfeld, Olaf Nollmeyer, Kertin Polte, Boris Anderson, Henner Schulte-Holtey, David Dietl, Jan Neumann, Ansgar Ahlers
Homepage zum Film: www.gg19-derfilm.de